Die Diözesanleitung (DL)
Die Diözesanleitung (DL) ist verantwortlich für die Leitung und Geschäftsführung des Diözesanverbandes im Rahmen der Grundlagen und Ziele sowie der Satzung und der Beschlüsse der Organe des Bundes- und Diözesanverbandes.
Zu den Aufgaben der Diözesanleitung gehören insbesondere:
- Leitung und Geschäftsführung des Diözesanverbandes
- Kontakt zu den Pfarreien und Förderung der Kontakte zwischen den Pfarreien
- Kontakt zu den Mitgliedern
- Bestrebung, Beratung und Unterstützung der Gremien und Pfarreien des Diözesanverbandes hinsichtlich der Mitgliedergewinnung
- Meldung der Mitglieder an die Bundesverbandsebene
- Vertretung des Diözesanverbands im Bundesverband
- Vertretung des Diözesanverbands im BDKJ auf Diözesanebene
- Vertretung des Diözesanverbands in Kirche und Öffentlichkeit.
Die Mitglieder der DL werden auf der Diözesankonferenz für 2 Jahre gewählt. Der DL gehören stimmberechtigt an:
- 2 weibliche Personen
- 2 männliche Personen
- 1 diverse Person
- sowie 1 Geistliche Leitung, welche geschlechtsunabhängig ist.