Diözesanausschuss (DA)
Der Diözesanausschuss (DA) ist nach der Diözesankonferenz das oberste beschlussfassende Organ des Diözesanverbandes. Er berät und beschließt im Rahmen der Grundlagen und Ziele sowie der Beschlüsse der Diözesankonferenz über die Arbeit und die laufenden Angelegenheiten des Diözesanverbandes zwischen den Diözesankonferenzen.
Dem Diözesanausschuss sind insbesondere folgende Aufgaben vorbehalten:
- Planung und Vorbereitung der Diözesankonferenz
- Sorge für die Durchführung der Beschlüsse der Diözesankonferenz
- Schlichtung und Entscheidung bei Konfliktfällen, wobei betroffene Mitglieder bei der Entscheidung kein Stimmrecht haben.
Die Mitglieder des DA werden auf der Diözesankonferenz für 2 Jahre gewählt. Der DA ist geschlechtergerecht besetzt und setzt sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:
- 4 weibliche Personen
- 4 männliche Personen
- 1 diverse Person
- und die Mitglieder der Diözesanleitung.